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Lexikon · Backup & Recovery
Kurz erklärt
Incident Response (IR, „Reaktion auf Sicherheitsvorfälle“) beschreibt das geplante Vorgehen, wenn ein Cyberangriff oder ein anderer schwerer Sicherheitsvorfall eintritt: erkennen, eindämmen, beseitigen, wiederherstellen und daraus lernen. Ziel ist, den Schaden klein zu halten und den Betrieb schnell und sicher wieder aufzunehmen. Wie gut das gelingt, entscheidet sich meist schon in der Vorbereitung.
Phasen
Sechs Schritte
Von Vorbereitung bis Nachbereitung.
Erstmeldung
24 Stunden
Für NIS2-Einrichtungen nach § 32 BSIG.
Erfolgsfaktor
Vorbereitung
Im Ernstfall fehlt die Zeit.
Ein bewährtes Modell stammt vom US-Standardisierungsinstitut NIST (SP 800-61). Es teilt die Reaktion in Phasen: Vorbereitung, Erkennung und Analyse, Eindämmung, Beseitigung, Wiederherstellung und Nachbereitung. In der Praxis überlappen die Phasen, und oft springt man zurück, etwa wenn bei der Analyse weitere betroffene Systeme auftauchen.
Wichtig ist die Reihenfolge der Ziele: erst die Ausbreitung stoppen, dann Spuren sichern, dann bereinigen und erst danach wiederherstellen. Wer zu früh zurücksichert, holt den Angreifer womöglich mit zurück ins Netz.
Bei einem Ransomware-Angriff ist die Wiederherstellung aus Backups oft der einzige Weg zurück ohne Lösegeld. Dafür müssen die Sicherungen den Angriff überstanden haben, also unveränderlich, offline oder mit getrennten Zugängen gespeichert sein.
Ebenso wichtig ist der saubere Wiederherstellungspunkt: Angreifer sind oft Tage oder Wochen im Netz, bevor sie zuschlagen. Die Incident Response muss deshalb klären, ab wann ein Stand vertrauenswürdig ist. Ganze Server lassen sich dann gezielt auf saubere oder neue Hardware zurückholen, zum Beispiel mit Bare Metal Recovery.
Neben der Technik läuft die Uhr für Meldungen: Einrichtungen unter NIS2 müssen einen erheblichen Sicherheitsvorfall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK melden, eine ausführlichere Meldung folgt nach spätestens 72 Stunden. Bei Datenschutzverletzungen kommt nach Art. 33 DSGVO in der Regel die Meldung an die Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden hinzu. Wer meldet, wer mit Kunden, Mitarbeitenden und Presse spricht, gehört deshalb in den IT-Notfallplan.
Erstens der Plan: Zuständigkeiten, Entscheidungswege, Kontaktliste und Meldewege schriftlich festhalten, auch auf Papier, denn im Ernstfall sind E-Mail und Fileserver oft nicht erreichbar. Zweitens die Übung: Ein Planspiel pro Jahr zeigt Lücken, bevor es ernst wird. Drittens die Hilfe von außen: Ein Incident-Response-Dienstleister mit vereinbarten Reaktionszeiten (Retainer) spart im Ernstfall Stunden. Viertens die Sicherungen: Sie müssen geschützt sein und die Wiederherstellung muss geübt sein.
Incident Response kümmert sich um den Sicherheitsvorfall selbst: Angriff stoppen, Angreifer entfernen, Systeme sauber zurückholen. Der IT-Notfallplan regelt, wie die IT bei einem schweren Ausfall wieder anläuft, egal ob durch Angriff, Brand oder Hardwareschaden. Business Continuity schaut auf das ganze Unternehmen: Wie arbeiten wir weiter, während die IT eingeschränkt ist? Alle drei greifen ineinander.
So unterstützt Cristie
Bedrohungsüberwachung rund um die Uhr (MDR) und Incident Response für den Ernstfall. Zu Eye Security
Vereinbarte Hilfe von Incident-Response-Experten, bevor der Ernstfall eintritt. Zum Retainer
Ganze Server schnell und gezielt wiederherstellen, auch auf neuer Hardware. Zu System Recovery
Wir helfen Ihnen, Notfallplan, Wiederherstellung und externe Unterstützung vorzubereiten.
Das geplante Vorgehen bei einem Cyberangriff oder schweren Sicherheitsvorfall: erkennen, eindämmen, beseitigen, wiederherstellen und daraus lernen.
Nach dem verbreiteten Modell von NIST: Vorbereitung, Erkennung und Analyse, Eindämmung, Beseitigung, Wiederherstellung und Nachbereitung.
Ein Vertrag mit einem spezialisierten Dienstleister, der im Ernstfall mit vereinbarten Reaktionszeiten hilft. So muss man nicht erst während des Angriffs nach Experten suchen.
Einrichtungen unter NIS2 melden erhebliche Vorfälle spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, eine ausführlichere Meldung folgt nach 72 Stunden (§ 32 BSIG). Datenschutzverletzungen sind nach Art. 33 DSGVO in der Regel binnen 72 Stunden zu melden.
Oft sind sie der einzige Weg zurück ohne Lösegeld. Sie müssen geschützt gespeichert sein, und es braucht einen sauberen Wiederherstellungspunkt vor dem Angriff.
Incident Response behandelt den Sicherheitsvorfall selbst. Der IT-Notfallplan regelt den Wiederanlauf der IT bei jedem schweren Ausfall, egal welche Ursache.
Verwandte Begriffe: IT-Notfallplan · Ransomware · NIS2 · Business Continuity · Disaster Recovery · Zero Trust
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