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Lexikon · Backup & Recovery
Kurz erklärt
KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen: Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen würde, etwa in Energie, Wasser, Gesundheit oder Telekommunikation. Ihre Betreiber unterliegen besonderen Pflichten zur IT-Sicherheit und zum physischen Schutz.
Sektoren
Versorgung
Energie, Wasser, Gesundheit und mehr.
IT
BSI-Gesetz
Pflichten zur IT-Sicherheit.
Physisch
Dachgesetz
Seit März 2026 in Kraft.
Kritische Infrastrukturen versorgen die Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung.
Ob ein Unternehmen als Betreiber einer kritischen Anlage gilt, hängt von Schwellenwerten ab, die sich meist an der Zahl der versorgten Menschen orientieren. Die genauen Werte legt eine Verordnung fest.
Mit der Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie wurde das BSI-Gesetz grundlegend überarbeitet. Betreiber kritischer Anlagen bilden dort die Gruppe mit den strengsten Anforderungen. Daneben erfasst NIS2 viele weitere „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen, die bisher nicht unter KRITIS fielen. Details im Eintrag NIS2.
Betreiber kritischer Anlagen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, Systeme zur Angriffserkennung einsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und die Umsetzung regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen. Zu den Maßnahmen gehören ausdrücklich auch Backup-Management, Wiederherstellung nach einem Notfall und Krisenmanagement.
Während das BSI-Gesetz die IT-Sicherheit regelt, kümmert sich das KRITIS-Dachgesetz um den physischen Schutz: Risikobewertungen, Resilienzpläne und Maßnahmen gegen Naturgefahren, Sabotage oder Terror. Es wurde im Januar 2026 vom Bundestag beschlossen und ist am 17. März 2026 in Kraft getreten.
Für KRITIS-Betreiber ist die schnelle Wiederherstellung kein Komfort, sondern Teil der Versorgungssicherheit. Gefragt sind unveränderliche Backups, georedundante Kopien, ein geübter IT-Notfallplan und nachweisbar getestete Wiederherstellungen.
So unterstützt Cristie
Betroffenheit und Cyber-Resilienz in wenigen Minuten einschätzen. Zum NIS2-Check
Angriffserkennung rund um die Uhr durch ein europäisches SOC. Zu Eye Security
Ganze Systeme schnell und nachweisbar zurückholen. Zu System Recovery
Wir helfen Ihnen, Backup, Wiederherstellung und Angriffserkennung so aufzustellen, dass sie den Anforderungen standhalten.
Kritische Infrastrukturen: Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen würde.
Unter anderem Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanzwesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung.
KRITIS betrifft Betreiber kritischer Anlagen mit den strengsten Pflichten. NIS2 erfasst zusätzlich viele weitere wichtige und besonders wichtige Einrichtungen.
Den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Anlagen. Es ist am 17. März 2026 in Kraft getreten.
Die Pflichten umfassen ausdrücklich Backup-Management und die Wiederherstellung nach einem Notfall.
Mit dem NIS2-Check, Angriffserkennung durch Eye Security sowie Lösungen für Backup und die schnelle Wiederherstellung ganzer Systeme.
Verwandte Begriffe: NIS2 · Security Operations Center (SOC) · Georedundanz · Business Impact Analyse · IT-Notfallplan · Incident Response · Datensouveränität
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